BellaStrada
  • Fahrzeuge
  • Blog
  • Gutschein
  • Mietbedingungen
Anmelden
Flotte
Rechtliches

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

BellaStrada · Bahnhofstrasse 75 · 8620 Wetzikon ZH
Stand: Februar 2026 · Gültig für alle Buchungen ab dem 1. Februar 2026

Diese AGB wurden in Anlehnung an Schweizer Autovermietungs-Standards erstellt. Sie ergänzen die zwingenden Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Inhaltsverzeichnis
  1. Geltungsbereich & Vertragspartner
  2. Vertragsabschluss & Buchung
  3. Anforderungen an den Mieter
  4. Preise & Zahlungsbedingungen
  5. Kaution (Depot)
  6. Stornierung & Umbuchung
  7. Übergabe & Rückgabe
  8. Pflichten des Mieters
  9. Versicherung & Selbstbehalt
  10. Haftung des Mieters (Schäden, Bussen)
  11. Unfall, Panne & Diebstahl
  12. Haftung des Vermieters
  13. Datenschutz
  14. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
§ 01

Geltungsbereich &
Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen BellaStrada (nachfolgend «Vermieter») und der Person, die ein Fahrzeug oder eine andere Leistung über www.bellastrada.ch bzw. direkt bucht (nachfolgend «Mieter»).

VermieterBellaStrada
Bahnhofstrasse 75
8620 Wetzikon ZH, Schweiz
info@bellastrada.ch · +41 79 696 98 99

Mit dem Absenden einer Buchungsanfrage bzw. mit Abschluss des Mietvertrages erklärt sich der Mieter mit diesen AGB sowie den zugehörigen Mietbedingungen und der Datenschutzerklärung ausdrücklich einverstanden. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters.

Die aktuelle Fassung dieser AGB ist unter www.bellastrada.ch/agb abrufbar. Der Vermieter behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen; massgebend ist jeweils die bei Vertragsabschluss gültige Fassung.

§ 02

Vertragsabschluss &
Buchung

Die Darstellung der Fahrzeuge und Preise auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Erst mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter (schriftlich per E-Mail oder in der Kundenkonto-Übersicht) kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande.

Ablauf

  1. Der Mieter wählt Fahrzeug, Datum und ggf. Zusatzleistungen (Bringservice, Dekoration etc.).
  2. Der Mieter lädt die erforderlichen Dokumente hoch (Ausweis, Führerausweis, Selfie).
  3. Die Identität wird mittels KI-gestützter Prüfung (OpenAI GPT-4o Vision / Emergent) verifiziert. Details siehe Datenschutzerklärung.
  4. Nach positiver Prüfung wird eine Kautions-Vorautorisierung (Kreditkarte) oder manuelle Kaution angefordert.
  5. Der Vermieter bestätigt die Buchung schriftlich. Erst mit dieser Bestätigung ist der Vertrag verbindlich.

Es besteht kein Anspruch auf Annahme einer Anfrage. Der Vermieter kann Buchungen ohne Begründung ablehnen — insbesondere bei unvollständigen oder unleserlichen Dokumenten, negativer Identitätsprüfung oder belegten früheren Vertragsverletzungen.

§ 03

Anforderungen an
den Mieter

Der Mieter und jede:r vertraglich eingetragene Fahrer:in müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Mindestalter 25 Jahre bei Vertragsbeginn
  • Gültiger Schweizer oder EU-Führerausweis der Kategorie B (oder gleichwertig)
  • Führerausweis seit mindestens 2 Jahren im Besitz
  • Keine gravierenden Delikte (Ausweisentzug, schwere Verkehrsdelikte) in den letzten 3 Jahren
  • Gültiges amtliches Ausweisdokument (ID oder Pass)
  • Ausreichende Bonität zur Hinterlegung der Kaution bzw. Vorautorisierung

Der Führerausweis muss während der gesamten Mietdauer gültig bleiben und dem Vermieter bei Übergabe im Original vorgelegt werden. Kopien oder digitale Abbildungen gelten bei Übergabe nicht als Ersatz.

Zusätzliche Fahrer

Nur die im Mietvertrag namentlich eingetragene Person darf das Fahrzeug führen. Zusätzliche Fahrer müssen vor Mietbeginn schriftlich angemeldet, durch den Vermieter freigegeben und im Vertrag ergänzt werden. Unautorisierte Fahrer führen zum Erlöschen des Versicherungsschutzes und zur vollen Haftung des Mieters.

§ 04

Preise &
Zahlung

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive MWST, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Mietpreise (Stand Februar 2026)

  • Tagesmiete Montag bis Freitag: CHF 325
  • Tagesmiete Samstag / Sonntag: CHF 350
  • Wochenendpaket (Sa–So): CHF 425
  • 2-Tages-Paket: CHF 425
  • Jeder weitere Tag: CHF 80
  • Halbtag (4 Stunden): CHF 200
  • Bringservice: CHF 2.50 / km (min. CHF 50 pro Strecke)

Inbegriffen sind Vollkaskoversicherung, unbegrenzte Kilometer, persönliche Einweisung sowie die erste Tankfüllung.

Akzeptierte Zahlungsmittel

  • Kreditkarte (Visa, Mastercard) — via Stripe
  • TWINT
  • Banküberweisung (spätestens 5 Werktage vor Übergabe)
  • Bar (nur bei Übergabe)

Der Mietpreis ist — sofern nicht anders vereinbart — vollständig vor der Fahrzeugübergabe zu bezahlen. Bei Bezahlung durch Kreditkarten-Vorautorisierung wird der Betrag erst bei Übergabe bzw. Rückgabe definitiv belastet.

§ 05

Kaution
(Depot)

Zur Absicherung von Schäden, Bussen, Reinigungskosten oder anderer Ansprüche wird eine Kaution hinterlegt.

Höhe der Kaution

  • Standard-Kaution: CHF 1'000
  • Auslandfahrten (sofern schriftlich bewilligt): CHF 2'000
  • Bei besonderen Verwendungszwecken (z. B. Film, Werbung): individuelle Vereinbarung

Hinterlegung & Rückerstattung

Die Kaution wird bevorzugt per Kreditkarten-Vorautorisierung (Pre-Authorisation) blockiert und bei Rückgabe freigegeben. Alternativ ist die Hinterlegung in bar, per Twint oder per Überweisung möglich.

Bei unbeanstandeter Rückgabe wird die Kaution innert 2 Werktagen freigegeben bzw. zurückerstattet. Bei festgestellten Schäden oder offenen Forderungen wird die Kaution entsprechend verrechnet; ein allfälliger Überschuss erstattet, ein Fehlbetrag in Rechnung gestellt.

§ 06

Stornierung &
Umbuchung

Stornierungen sind schriftlich (E-Mail an info@bellastrada.ch oder über das Kundenkonto) einzureichen. Massgebend für die Fristberechnung ist der Eingang der Stornierung beim Vermieter.

Stornierungsstaffel

  • Mehr als 7 Tage vor Mietbeginn: kostenlos, volle Rückerstattung
  • 3–7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises werden fällig
  • Weniger als 3 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises werden fällig
  • Nichterscheinen (No-Show) ohne Stornierung: 100 % + CHF 50 Bearbeitungsgebühr

Die aktuelle Stornierungsregelung kann der Vermieter im Kundenkonto einsehen und jederzeit anpassen; bei bestehenden Buchungen gilt die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Regelung.

Umbuchung

Umbuchungen (Änderung des Miettermins) sind bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenlos, sofern Verfügbarkeit besteht. Danach gelten die Stornierungsbedingungen.

Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter kann bei höherer Gewalt (Unfall, technischer Totalschaden, Krankheit), bei wesentlichen Falschangaben des Mieters oder bei Nichtzahlung vom Vertrag zurücktreten. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig rückerstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 07

Übergabe &
Rückgabe

Fahrzeugübergabe

Die Übergabe erfolgt persönlich am vereinbarten Ort (Standard: Bahnhofstrasse 75, 8620 Wetzikon ZH) zur vereinbarten Zeit. Der Mieter muss sich mit seinem Führerausweis im Original ausweisen.

  • Gemeinsame Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs (innen und aussen)
  • Fotodokumentation des Zustands vor Übergabe
  • Erfassung von Kilometerstand und Tankfüllung
  • Einweisung in Fahrzeug-Bedienung und Besonderheiten
  • Übergabe von Schlüsseln und Fahrzeugpapieren
  • Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch beide Parteien

Rückgabe

Die Rückgabe erfolgt zur im Vertrag vereinbarten Zeit. Das Fahrzeug muss vollgetankt, in sauberem Zustand (ohne grobe Verschmutzung innen und aussen) und mit sämtlichen ausgehändigten Gegenständen (Schlüssel, Papiere, Zubehör) übergeben werden.

  • Gemeinsame Inspektion auf neue Schäden
  • Abgleich Kilometerstand und Tank
  • Reinigungszustand (Standard-Reinigung im Mietpreis inkl.)
  • Rückgabe aller Schlüssel und Dokumente
  • Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls

Verspätete Rückgabe

Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, werden folgende Gebühren fällig: CHF 50 pro angefangene Stunde. Nach 3 Stunden ohne Kontakt zählt die verspätete Rückgabe als voller zusätzlicher Miettag zu Tagespreis. Nach 24 Stunden ohne Kontakt behält sich der Vermieter vor, das Fahrzeug als unterschlagen zur Anzeige zu bringen.

Verlängerung der Mietdauer

Verlängerungen sind nur mit vorgängiger Zustimmung des Vermieters zulässig. Bitte mindestens 24 h vor Mietende per E-Mail oder Telefon kontaktieren.

§ 08

Pflichten
des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und bestimmungsgemäss zu verwenden sowie insbesondere:

  • die Verkehrsregeln und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten
  • das Fahrzeug nur durch die im Vertrag eingetragene Person führen zu lassen
  • das Fahrzeug nicht an Dritte weiterzuvermieten oder sonst zu überlassen
  • das Fahrzeug nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu führen
  • das Fahrzeug nicht für Motorsport, Rennen, Testfahrten, Fahrschulungen oder gewerbliche Personenbeförderung (Taxi) zu nutzen
  • keine Tiere zu transportieren
  • nicht zu rauchen (weder Zigaretten, E-Zigaretten noch andere Rauchmittel)
  • das Fahrzeug nicht ins Ausland zu führen, sofern nicht vorgängig schriftlich bewilligt
  • bei Unfall, Panne, Diebstahl oder technischer Auffälligkeit unverzüglich den Vermieter zu informieren (+41 79 696 98 99)
  • Öl-, Wasser-, Kühlflüssigkeits- und Reifendruckstand bei längeren Mieten regelmässig zu prüfen

Verstösse gegen diese Pflichten können zum Erlöschen des Versicherungsschutzes sowie zur Geltendmachung von Schadenersatz führen.

§ 09

Versicherung &
Selbstbehalt

Die Fahrzeuge sind wie folgt versichert:

  • Haftpflicht (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Vollkasko (Reparaturschäden am Mietfahrzeug)
  • Teilkasko (Diebstahl, Glasbruch, Marder- und Wildschaden, Elementarschäden)
  • Insassenunfallversicherung (nach Umfang der Police)

Selbstbehalt

Im Schadensfall gilt der Selbstbehalt gemäss Police — aktuell CHF 1'000 pro Ereignis. Dieser Betrag wird im Schadensfall von der Kaution abgezogen. Der Selbstbehalt gilt pro Schadensereignis, nicht pro Schaden.

Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz entfällt vollständig und der Mieter haftet in voller Höhe bei:

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz
  • Unautorisierte Fahrer
  • Verwendung für verbotene Zwecke (siehe § 8)
  • Unerlaubten Auslandfahrten
  • Fahrerflucht
  • Falschbetankung
§ 10

Haftung des
Mieters

Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden am Fahrzeug, soweit sie nicht von der Versicherung gedeckt sind, insbesondere:

  • Selbstbehalt gemäss § 9 pro Schadensereignis
  • Schäden durch Falschbetankung (werden nicht versichert)
  • Schäden durch grobfahrlässige Nutzung
  • Reinigungskosten bei übermässiger Verschmutzung (ab CHF 150)
  • Geruchsbelästigung durch Rauchen (ab CHF 300 Aufbereitungskosten)
  • Bussen, Ordnungsbussen, Parkgebühren und deren Verwaltungsaufwand (pauschal CHF 30 pro Vorfall)
  • Abschleppkosten und Administrativkosten bei unerlaubtem Parkieren
  • Wertminderung durch nicht reparierbare Schäden

Bei mehreren Fahrern haften diese solidarisch. Mieter und zusätzliche Fahrer haften solidarisch für sämtliche Verletzungen dieser AGB.

Bussen & Verwaltungsgebühren

Bussen (Parken, Tempo, andere Ordnungswidrigkeiten), die während der Mietzeit entstehen, werden dem Mieter vollumfänglich weiterverrechnet. Der Vermieter erhebt für die Bearbeitung und Weiterleitung der Bussendaten an die Behörden eine Pauschale von CHF 30 pro Vorfall.

§ 11

Unfall, Panne
& Diebstahl

Sofortige Meldepflicht

Der Mieter hat jedes Schadensereignis (Unfall, Panne, Diebstahl, Vandalismus) unverzüglich dem Vermieter unter +41 79 696 98 99 zu melden. Bei Unfällen mit Personenschaden oder bei Schäden durch Dritte ist zusätzlich die Polizei zu alarmieren.

Pflichten bei einem Unfall

  1. Unfallstelle absichern (Pannendreieck, Warnblinker)
  2. Erste Hilfe leisten, falls Personen verletzt
  3. Polizei benachrichtigen (auch bei Bagatellschäden empfohlen, zwingend bei Wildunfall, Personenschaden, Fahrerflucht)
  4. Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen — vollständig, bei allen Unfallgegnern
  5. Foto-Dokumentation der Unfallstelle, aller Schäden, aller Fahrzeuge
  6. Vermieter sofort telefonisch informieren
  7. Keine Schuldanerkennung am Unfallort gegenüber Dritten abgeben
  8. Alle Zeugen namentlich und adresslich festhalten

Pflichten bei Panne

Bei einer Panne darf der Mieter keine Reparaturen selbst veranlassen oder durch Dritte ausführen lassen, ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Vermieters. Sämtliche ohne Zustimmung veranlasste Reparaturen gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters.

Diebstahl

Bei Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen ist sofort die Polizei zu informieren und eine Strafanzeige einzureichen. Eine Kopie der Anzeige ist dem Vermieter zu übergeben.

§ 12

Haftung des
Vermieters

Der Vermieter haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen, mitgeführtem Gepäck oder sonstigem Eigentum des Mieters oder seiner Begleitung.

Bei Ausfall des gebuchten Fahrzeugs aus nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen (höhere Gewalt, technischer Totalschaden des Vortag-Mieters, Unfall) ist der Vermieter berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anzubieten oder den Mietvertrag aufzulösen; Letzteres führt zur vollständigen Rückerstattung bereits bezahlter Beträge. Weitergehende Schadenersatz­ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 13


Datenschutz

Für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die separate Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.bellastrada.ch/datenschutz.

Der Mieter bestätigt mit Abschluss des Mietvertrages, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und mit der dort beschriebenen Datenverarbeitung einverstanden ist — insbesondere mit der KI-gestützten Identitätsprüfung via GPT-4o Vision (OpenAI / Emergent), der Nachrichten-Kommunikation via Meta WhatsApp Business API sowie der Zahlungsabwicklung via Stripe.

§ 14

Anwendbares Recht &
Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des Wiener Kaufrechts (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag ist Wetzikon ZH, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt.

Ergänzende Dokumente: Mietbedingungen
Datenverarbeitung: Datenschutzerklärung
Betreiberangaben: Impressum

BellaStrada

BellaStrada — BellaStrada.ch für unvergessliche Momente in der Schweiz.

info@bellastrada.ch
+41 79 696 98 99
Bahnhofstrasse 75, 8620 Wetzikon

Erreichbarkeit: 24/7 via WhatsApp & E-Mail
Navigation
  • Startseite
  • Fahrzeuge
  • Firmenkunden
  • Mietbedingungen
  • Food Trucks
Rechtliches
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
Konto
  • Anmelden
  • Kundenkonto
  • Schadensmeldung
DSGVO & Swiss DSGDatenschutz-konform
SSL/TLSVerschlüsselte Übertragung
Made in SwitzerlandWetzikon ZH

© 2026 BellaStrada — Alle Rechte vorbehalten

Mit Liebe zum Detail in der Schweiz.

v2.1.0 — 2026-04-05

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden ausschliesslich technisch notwendige Cookies (Login-Session, Sprache, Formularsicherheit) — kein Tracking, keine Werbe-Cookies, keine Weitergabe an Dritte. Mehr in der Datenschutzerklärung